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Die Pflegestufen!
Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen:
Pflegestufe 0 - ist eine gängige Beschreibung, wenn jemand zwar pflegerische
Unterstützung benötigt, jedoch nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen von Pflegestufe I fällt. Dazu
gehören beispielsweise Personen, die ausschließlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe
benötigen. Es werden keine Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen. Sie können die professionelle
Hilfe aber durchaus aus Eigenmitteln finanzieren oder wenn das nicht möglich ist, sich an das Sozialamt und Ihre
Krankenkasse wenden um eine Unterstützung zu beantragen.
Pflegestufe I - als erheblich pflegebedürftig gilt, wer bei der Körperpflege,
Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigt und mehrmals in der Woche bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung. Diese Unterstützung muss mindestens 90 Minuten betragen, wovon mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen sollen.
Pflegestufe II - als schwerpflegebedürftig gilt, wer bei allen Aktivitäten rund um Körperpflege, Ernährung
und Bewegung mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe braucht und zudem mehrfach pro Woche
hauswirtschaftliche Versorgung benötigt. Mindestens drei Stunden muss der Zeitaufwand dafür betragen, hierbei
müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.
Pflegestufe III - als schwerstpflegebedürftig gilt, wer bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens
rund um die Uhr, auch nachts, auf Hilfe angewiesen ist und mehrmals pro Woche hauswirtschaftliche Versorgung
benötigt. Der Zeitbedarf muss mindestens fünf Stunden betragen, hierbei muss die Grundpflege mindestens vier Stunden beanspruchen.
Der Zeitaufwand für die erforderlichen Hilfen in den voran stehenden Bereichen orientiert sich an den Voraussetzungen
von Familienangehörigen oder einer anderen nicht als Pflegekraft ausgebildeten Fachkraft. |