beige hintergund farbe Logo - zur Hauptseite
  beige Hintergrund Wissenswertes  
Pfeil Auswahl aus  
Pfeil Auswahl aus Zur Vorbereitung
Pfeil Auswahl an Die Pflegestufen
Pfeil Auswahl aus Fragen & Antworten
Pfeil Auswahl an Informationsseiten
grünbraune Linie
Menühintergrund Menühintergrund Menühintergrund zum Kontaktformular Menühintergrund zurück zur letzten Seite Menühintergrund Schriftgröße kleiner machen Menühintergrund Standartschriftgröße wiederherstellen Menühintergrund Schriftgröße größer
  leer
  Die Pflegestufen!


Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen:


Pflegestufe 0 - ist eine gängige Beschreibung, wenn jemand zwar pflegerische Unterstützung benötigt, jedoch nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen von Pflegestufe I fällt. Dazu gehören beispielsweise Personen, die ausschließlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigen. Es werden keine Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen. Sie können die professionelle Hilfe aber durchaus aus Eigenmitteln finanzieren oder wenn das nicht möglich ist, sich an das Sozialamt und Ihre Krankenkasse wenden um eine Unterstützung zu beantragen.


Pflegestufe I - als erheblich pflegebedürftig gilt, wer bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigt und mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Diese Unterstützung muss mindestens 90 Minuten betragen, wovon mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen sollen.


Pflegestufe II - als schwerpflegebedürftig gilt, wer bei allen Aktivitäten rund um Körperpflege, Ernährung und Bewegung mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe braucht und zudem mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Versorgung benötigt. Mindestens drei Stunden muss der Zeitaufwand dafür betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.


Pflegestufe III - als schwerstpflegebedürftig gilt, wer bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens rund um die Uhr, auch nachts, auf Hilfe angewiesen ist und mehrmals pro Woche hauswirtschaftliche Versorgung benötigt. Der Zeitbedarf muss mindestens fünf Stunden betragen, hierbei muss die Grundpflege mindestens vier Stunden beanspruchen.


Der Zeitaufwand für die erforderlichen Hilfen in den voran stehenden Bereichen orientiert sich an den Voraussetzungen von Familienangehörigen oder einer anderen nicht als Pflegekraft ausgebildeten Fachkraft.
   
Menühintergund
grünbraune Linie unten
  Startseite & Aktuelles       Rommerskirchen GbR       Generationenhaus       Alten- & Pflegeheim       Impressum       © 2007 - 2011